VV RVG Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2, Nr. 7008; GKG-KostVerz. Nr. 9003Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale AG Dortmund, Beschl. v. 07.01.2009 – 736 Ds-212 Js 2312/07-336/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 113
Stellt der Anwalt seinem Auftraggeber eine von ihm gezahlte Aktenversendungspauschale in Rechnung, ist darauf Umsatzsteuer zu erheben.Leitsatz des Einsenders des AGS