RVG § 37 Abs. 2 S. 2

Gegenstandswert einer nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde

BVerfG, Beschl. v. 07.01.2009 – 1 BvR 2523/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 277 f.

Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, ist es im Regelfall nicht gerechtfertigt, einen über den gesetzlichen Mindestwert von € 4.000,00 hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen.

Leitsatz des Einsenders der NJW