GG Art. 12; RVG §§ 43, 45, 52; StPO 464 b

Pflichtverteidigervergütung und Anspruch auf Wahlverteidigervergütung gegen den (freigesprochenen) Angeklagten

BVerfG, Beschl. v. 04.05.2009 – 2 BvR 2252/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 260 f.

Der Anspruch des Pflichtverteidigers auf gesetzliche Vergütung und der Anspruch gegen den Angeklagten auf Erstattung der Wahlanwaltsgebühren sind unterschiedliche Ansprüche. Nach Festsetzung der Wahlverteidigervergütung und Aufrechnung der Staatskasse gegen den Erstattungsanspruch des Angeklagten kann daher dem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nicht entgegengehalten werden, eine Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung komme nicht mehr in Betracht, da das zu einer Doppelbelastung der Staatskasse führe.