StGB §§ 261, 2 III, V; GwG § 2
Qualifizierte Geldwäsche und Einziehung – Verpflichteter nach GwG
BGH Urteil vom 8.8.2022 - 5 StR 372/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 460 ff.


  1. Den Qualifikationstatbestand des § 261 IV StGB nF erfüllt nur, wer bei der Geldwäsche in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, die ihn zum  Verpflichteten nach § 2 GwG macht.

  2. Ist die Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift geboten, weil sie gegenüber der zur Tatzeit geltenden die geringere Strafe vorsieht, kann eine nach der neuen Vorschrift zulässige Einziehung auch angeordnet werden, wenn dies nach der früheren Vorschrift rechtlich nicht möglich war. Die Beurteilung teilweise nach der alten und teilweise  nach der neuen Vorschrift ist auch mit Blick auf § 2 V StGB nicht zulässig.


Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO § 59i I
Berufsausübungsgesellschaften als Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft
BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 04.08.2022 - 1 BvR 1072/17
Fundstelle: NJW 2022, S. 3146

Im Wortlaut des seit dem 01.08.2022 in Kraft befindlichen § 59i I 1 BRAO lassen sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass eine aus Rechtsanwälten bestehende Berufsausübungsgesellschaft nicht Alleingesellschafterin einer anderen Berufsausübungsgesellschaft sein kann.

Leitsatz der Redaktion

Die Ausbildungszahlen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten gehen weiter zurück. Doch es gibt Lösungsansätze. Dr. Christoph Möllers, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Berufsbildung, kommt zu diesem schwierigen Thema in der LTO-Karriere zu Wort.

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