§§ 43 a II, III BRAO, 2 III BORA
Unzulässige Reaktionen auf Google-Bewertungen von Mandanten
AGH Bayern Urteil vom 1.2.2022 - BayAGH 11-3-9/21 = BeckRS 2022, 6772
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 286

Sieht sich ein Anwalt berufsrechtlichen Vorwürfen seines Mandanten ausgesetzt, kann eine Befugnis bestehen, Mandatsgeheimnisse zu offenbaren, allerdings nur soweit dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

§§ 5 S. 1 Hs.1, 6 FAO
Persönliche Bearbeitung von Fällen
AGH Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 24.1.2022 - 2 AGH 4/20 = BeckRS 2022, 4036
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191

Ein Anwalt bearbeitet Fälle nur dann persönlich im Sinne des § 5 S. 1 Hs. 1 FAO, wenn sich dieser - etwa durch die Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen - selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

§ 234 I S. 2 ZPO
Kein Antrag zur Fristverlängerung
BGH Beschluss vom 9.2.2022 - XII ZB 474/21 = BeckRS 2022, 3653
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 255

Eine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung einer Beschwerde kommt nicht in Betracht, wenn vor Fristablauf kein ordnungsgemäßer Antrag auf Fristverlängerung - etwa unter Hinweis auf eine nicht gewährte Akteneinsicht - gestellt worden ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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