BGB §§ 280 I, 675
Darlegungslast zur fehlenden Beratungsbedürftigkeit des Mandanten
BGH Urteil vom 20.4.2023 - IX ZR 209/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 2195

  1. Der Rechtsanwalt ist im Grundsatz gehalten, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung über den Abschluss eines Vergleichs zu treffen; hierzu hat er den Mandanten über die Vor- und Nachteile des Vergleichs zu beraten.

  2. Die Beratungsbedürftigkeit des Mandanten entfällt erst dann, wenn der Mandant aus anderen Gründen über die Vor- und Nachteile des Vergleichs im Bilde ist; dies hat der Rechtsanwalt darzulegen und zu beweisen.

Leitsatz des Autors der NJW