Ab spätestens 2030 sollen Hauptverhandlungen im Strafprozess in Ton und Bild aufgezeichnet werden. Das sieht ein lang erwarteter Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Dazu und zu einem Alternativentwurf nimmt die BRAK Stellung.
Mit einem Ende November vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung will das Bundesjustizministerium für eine umfassende und zeitgemäße Dokumentation von Hauptverhandlungen im Strafprozess sorgen. Dazu sollen im Kern Hauptverhandlungen künftig mit Bild-Ton-Aufzeichnungen dokumentiert und zudem automatisch in Textdokumente transkribiert werden. Dasselbe Ziel verfolgt ein Alternativentwurf des Arbeitskreises deutscher, österreichischer und schweizerischer Strafrechtslehrer.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK ausdrücklich, dass nunmehr zwei Gesetzentwürfe für eine umfassende und zeitgemäße Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen sorgen wollen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umstellung des Protokollierungssystems auf einen modernen technischen Standard sollten aus ihrer Sicht so schnell wie möglich geschaffen werden, denn der Reformbedarf liege auf der Hand. In ihrer Stellungnahme setzt die BRAK sich mit beiden Entwürfen im Detail auseinander. Schon weil damit zu rechnen sei, dass die praktische Umsetzung in der Justiz erhebliche Zeit dauern werde, drängt die BRAK auf eine schnelle Schaffung des gesetzlichen Rahmens.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme Nr. 8/2023 (Ausschuss Strafprozessrecht)
- Stellungnahme Nr. 9/2023 (Strauda)
- Referentenentwurf
- Alternativentwurf
- Nachrichten aus Berlin 24/2022 v. 30.11.2022 (zum Referentenentwurf)
- Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“ – „kurz&knackig“ zum Referentenentwurf – mit Prof. Dr. Christoph Knauer
- Nachrichten aus Berlin 23/2021 v. 18.11.2021