RVG § 15 Abs. 5 S. 2
Neue Vergütung nach Ablauf von zwei Kalenderjahren
BGH, Beschl. v. 11.08.2010 – XII ZB 60/08 Fundstelle: AGS 2010, S. 477 ff.
Ein Rechtsanwalt kann in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG seine Vergütung erneut fordern, wenn ein Prozessvergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten wird (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.03.2006 – VII ZB 69/05 – AGS 2006, 323).
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozessvergleich; sofortige Anwendbarkeit des § 15 a RVG
OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2010 – 25 W 113/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 467 f.
1. Die am 05.08.2009 in Kraft getretene Vorschrift des § 15 a RVG ist unabhängig vom Zeitpunkt der Auftragserteilung auch in sog. Altfällen anwendbar.
2. Bei Abschluss eines Prozessvergleichs kann von einer Titulierung der Geschäftsgebühr nach § 15 a Abs. 2 Fall 2 RVG nur dann ausgegangen werden, wenn der Vergleich die Geschäftsgebühr mit einem bezifferten Einzelbetrag ausweist.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
VV RVG Nr. 3104, 3105
Terminsgebühr bei Klagerücknahme und Säumnis der Gegenpartei
LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.08.2010 – 5 Ta 135/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 386 ff.
Die Rücknahme der Klage in einem Gerichtstermin, in dem eine Partei (Gegenseite) nicht erschienen ist, begründet eine 1,2-fache Terminsgebühr.
Leitsatz des Gerichts
FAO § 24 Abs. 6
Keine Teilnahme eines Dritten am nichtöffentlichenFachgespräch
AnwGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.08.2010 – 1 AGH 20/09 = BeckRS 2011, 69335 Fundstelle: NJW-Spezial 2011, S. 191
§ 24 Abs. 6 S. 2 FAO gewährleistet eine beschränkte Öffentlichkeit im Rahmen eines Fachgesprächs, die eine Erweiterung des Zuhörerkreises nicht zulässt.(Leitsatz des Rezensenten des KammerReports)
BGB §§ 745, 2038, 2039, 2040; ZPO §§ 3, 894; GVG §§ 23, 71
Wert einer Klage auf Zustimmung gegen einen Miterben zur Grundstücksveräußerung
OLG Koblenz, Versäumnisurt. v. 22.07.2010 – 5 U 505/10 Fundstelle: AGS 2010 S. 554 f
Verlangt ein Miterbe von einem anderen Miterben die Zustimmung zur Veräußerung eines im Nachlass befindlichen Grundstücks, richtet sich der Streitwert nach der Erbquote des Klägers und nicht nach der des Beklagten.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BRAGO § 118; RVG § 34; BGB §§ 280, 286
Vergütung für den Entwurf eines Schreibens im Namen des Mandanten
OLG Nürnberg, Urt. v. 19.07.2010 – 14 U 220/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 480 ff.
Entwirft ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten ein Mahnschreiben in dessen Namen, ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten, so löst diese Tätigkeit keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, sondern allenfalls eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG aus.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
FAO § 5 Abs. 1
Berufung ist kein eigener Fall
BGH, Beschl. v. 12.07.2010 – AnwZ (B) 85/09 = BeckRS 2001, 22970) Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 734 f
Hat ein Anwalt seinen Mandanten auch in einer höheren Instanz vertreten, stellt diese Tätigkeit gegenüber einem nachgewiesenen Ausgangsfall keinen neuen Fall i. S. von § 5 Abs. 1 FAO dar.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial
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