BGB §§ 745, 2038, 2039, 2040; ZPO §§ 3, 894; GVG §§ 23, 71 Wert einer Klage auf Zustimmung gegen einen Miterben zur GrundstücksveräußerungOLG Koblenz, Versäumnisurt. v. 22.07.2010 – 5 U 505/10 Fundstelle: AGS 2010 S. 554 f
Verlangt ein Miterbe von einem anderen Miterben die Zustimmung zur Veräußerung eines im Nachlass befindlichen Grundstücks, richtet sich der Streitwert nach der Erbquote des Klägers und nicht nach der des Beklagten. Leitsatz der Schriftleitung der AGS