BRAO § 43 a Abs. 2; BORA § 2, BDSG 38 Abs. 3
Keine Auskunftspflicht gegenüber der Datenschutzbehörde
KG, Beschluss vom 20.08.2010 – 1 Ws (B) 51/07Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 639
Aus der Kontrollpflicht der Datenschutzbehörde ergibt sich keine gesetzliche Verpflichtung des Anwalts zur Weitergabe mandatsbezogener Informationen an den Datenschutzbeauftragten.
Leitsatz der Schrifleitung des NJW Spezial