Verbraucherinsolvenzanträge am 30.06.2014
Das Justizministerium NRW weist auf Folgendes hin:
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 13.06.2014 die Zustimmung zur Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BR-Drs. 179/14) erklären, die am 30.06.2014 in Kraft treten wird. Gegenstand dieser Verordnung sind auch die Formulare, die ein Schuldner bei Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren ausgefüllt beim Insolvenzgericht einreichen muss. Aufgrund der Änderungen der Insolvenzordnung durch das zum 01.07.2014 in Kraft tretende Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2379) sind inhaltliche Änderungen des Formulars für die Antragstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren notwendig, um die Erklärungen des Schuldners an die Neuregelungen der Insolvenzordnung anzupassen. Wegen § 305 Abs. 5 Satz 1 und 2 InsO hat der Schuldner, der ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen will, beim Insolvenzgericht die notwendigen Erklärungen zwingend auf dem bundesweit einheitlich vorgegebenen Formular einzureichen.