Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in ihrer Sitzung am 27.02.2015 wie angekündigt mit dem Eckpunktepapier des BMJV befasst. Vorausgegangen war eine sorgfältige Analyse des Papiers durch den Berufsrechtsausschuss der BRAK.
Im Ergebnis bleibt die Hauptversammlung dabei, dass die durch die Entscheidungen des BSG entstandenen sozialversicherungsrechtlichen Probleme im Sozialrecht gelöst werden können und müssen. Die Hauptversammlung fordert insoweit eine inhaltliche politische Debatte über den von ihr im Dezember vergangenen Jahres vorgelegten, begründeten Vorschlag einer Gesetzesnovelle zum SGB VI.
Eine abstrakte Debatte über Ablehnung oder Unterstützung des Eckpunktepapiers führt zu keinem genügenden Ergebnis. Seine strukturellen und methodischen Unschärfen wird die BRAK in ihrer schriftlichen Stellungnahme aufzeigen. Insbesondere berücksichtigt das Eckpunktepapier nicht ausreichend:
- die für die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege zu erfüllenden Voraussetzungen,
- den umfassenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt,
- die Spezifika anwaltlicher Tätigkeiten.
Vor diesem Hintergrund wird sich die BRAK selbstverständlich im Interesse der gesamten Anwaltschaft an einem unter Berücksichtigung des Eckpunktepapiers geführten Gesetzgebungsverfahren aktiv beteiligen.