Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen ist am 12.12.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es ist überwiegend am 11.01.2015 in Kraft getreten.
Die Richtlinie und die Verordnung sollen Opfer von Gewalt effektiv und europaweit schützen. Dazu sind Systeme vorgesehen, wonach sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen eines Mitgliedstaates auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und die den Opfern gewährten Schutzmaßnahmen auf einen anderen Mitgliedstaat ausgedehnt werden können.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthielt neben der Gewaltschutzrechtsthematik noch eine damit nicht in Zusammenhang stehende Änderung des Rechtsmittelrechts in Scheidungsverbundverfahren. Diese seitens der BRAK kritisierte Änderung hat der Bundestag einstweilen zurückgestellt.
Weiterführende Links:
BGBl. I 2014, 196
Stellungnahme der BRAK (Stlln.-Nr. 29/2014, Juli 2014)