Mit dem Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung grundlegend zu erleichtern, hat Anfang des Jahres die Finanzverwaltung die sogenannte „vorausgefüllte Steuererklärung“ eingeführt. In ihr werden dem Steuerpflichtigen die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Steuerdaten bereitgestellt (u.a. Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung).

 

Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Nachdem der Mandant seinen Berater schriftlich bevollmächtigt hat, kann dieser die Vollmacht elektronisch eingeben und an die Finanzverwaltung übermitteln. Daraufhin erteilt die Finanzverwaltung die Berechtigung zum Zugriff auf die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten.

Die DATEV ist in diesem Projekt Dienstleistungsnehmer und hat Verträge sowohl mit der Bundessteuerberaterkammer als auch mit den regionalen Steuerberaterkammern geschlossen. Die Vollmachtsdatenbank ist sowohl für DATEV-Mitglieder als auch für Nicht-DATEV-Mitglieder nutzbar. Die Kosten für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank trägt der einzelne Berufsträger.

Für Rechtsanwälte, die im Bereich der Steuerberatung tätig sind, ist die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung in einem automatisierten Prozess bisher nur möglich, wenn sie gleichzeitig auch Steuerberater sind. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Anwaltschaft hat die BRAK sich dieses Themas angenommen, so dass in absehbarer Zeit auch Rechtsanwälte an dem Projekt Vollmachtsdatenbank / vorausgefüllte Steuererklärung teilnehmen können.

Zunächst muss aber die erforderliche IT-Infrastruktur hierfür geschaffen werden. Es bietet sich an, dass die BRAK kein eigenes System aufbaut, sondern sich an der technischen Lösung der Bundessteuerberaterkammer orientiert. Allerdings gibt es aufgrund berufsbedingter Unterschiede noch Einzelfragen zu klären. Es haben diesbezüglich schon zahlreiche Gespräche stattgefunden, so dass davon auszugehen ist, dass Vollmachtsdatenbank in Kürze auch für Rechtsanwälte nutzbar sein wird.