BRAO § 43 b
Pin-Up-Kalender als unzulässige Werbemaßnahme
AnwG Köln, Beschluss vom 10.11.2014 – 10 EV 490/14
Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 94
Die Verteilung eines Pin-Up-Kalenders durch einen Anwalt an potenziell Rechtsuchende bzw. Mandanten stellt eine unzulässige Werbemaßnahme dar.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial