UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3
„Größte deutsche Fachkanzlei“
OLG Koblenz, Urteil vom 03.12.2014 - 9 U 354/12
Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 95
Eine Mehrheit von Rechtsuchenden versteht unter dem Begriff „Fachkanzlei“ eine Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwälten.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial