BRAO § 48 II; ZPO § 121 IV
Aufhebung der Beiordnung
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2014 – 10 Ta 901/14
Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 543
Erhält der einem Mandanten beigeordnete Anwalt trotz mehrerer Versuche keine Rückmeldung von diesem, liegt hierin ein wichtiger Grund zur Aufhebung der Beiordnung, wenn der Mandant direkt mit dem Gericht Kontakt hält.
Leitsatz des Autors der Schriftleitung der AGS