Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mitgliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsübermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsdatenbank) ermöglichen. Mit Hilfe dieser Datenbank können Rechtsanwälte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen künftig Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingeführte sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung durch die Finanzverwaltung.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnächst auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.