ZPO § 511 Abs. 2

Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Entfernung einer Parabolantenne

LG München I, Beschluss vom 01.02.2016 - 31 S 21423/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 288 ff.

 

 

 

1.    Wird die Klage des Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine aufgrund der Anbringung verursachte Substanzverletzung und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.

 

2.    Bei einer ohne Substanzverletzung angebrachten Antenne mit einer nur geringen Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Hausfassade beläuft sich die Beschwer des Vermieters bzw. der Streitwert in der Regel nicht über 600,00 EUR (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO).

 

3.    Die Beschwer des Mieters ist von derjenigen des Vermieters eigenständig zu bewerten. Hierbei ist insbesondere dessen Informationsinteresse von Bedeutung.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG §§ 15, 17; RVG VV Nr. 3100; ZPO § 342

Angelegenheit bei Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

OLG Celle, Beschluss vom 30.05.2016 - 2 W 104/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 298 ff.

 

 

Das Verfahren nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgehende Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit.

 

 

Leitfaden des Gerichts

 

 

BerHG §§ 4, 6 Abs. 2; FamFG §§ 3, 4, 5 Abs. 1 Nr. 4

Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe

OLG München, Beschluss vom 11.04.2016 - 34 AR 41/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 237 f.

 

 

1.    Die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe knüpft an den allgemeinen Gerichtsstand des Rechtsuchenden bei Antragstellung an. Hierfür genügen auch Anträge, die unvollständig sind.

 

2.    Wird nachträglich um Bewilligung von Beratungshilfe nachgesucht, bleibt das Amtsgericht, das dem Rechtsuchenden den Eingang des (Formblatt-)Antrags bescheinigt, aber wegen Unvollständigkeit noch keine Akten angelegt hat, auch dann örtlich zuständig, wenn der Beratungshilfeantrag vervollständigt erst zu einem Zeitpunkt vorliegt, in dem der Rechtsuchende seinen Wohnsitz in den Bezirk eines anderen Amtsgerichts verlegt hat.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG VV Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104

Terminsgebühr bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs

OLG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 17 W 67/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 259 ff.

 

 

 

Dem Prozessbevollmächtigten entsteht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die Terminsgebühr auch dann, wenn ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

FamGKG §§ 33, 35, 39

Antrag und Widerantrag auf Zugewinn

OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2016 - II-7 WF 16/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 230 ff.

 

 

Die Werte von wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich sind zusammenzurechnen. Es liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO §§·103, 104; BGB § 242

Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2016 - 14 W 102/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 251 f.

 

 

1.    Die Verwirkung eines Kostenfestsetzungsanspruchs setzt neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment voraus.

 

2.    Das Umstandsmoment wiederum setzt einerseits ein vom Kostengläubiger verursachtes Vertrauen voraus, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird, andererseits eine darauf kausal beruhende Vermögensdisposition des Kostenschuldners.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nrn. 3100, 3101

Ermäßigte Verfahrensgebühr bei Mandatskündigung vor Schriftsatzeinreichung

OLG Jena, Beschluss vom 19.02.2016 - 1 W 591/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 268 f.

 

 

1.    Wird das Mandat gekündigt, bevor der Anwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht hat, entsteht nur eine 0,8-Verfahrensgebühr.

 

2.    Eine Kündigung des Mandats kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Anwalt diese Form der Kommunikation eröffnet hat.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

FamGKG §§ 42 Abs. 1, 51 Abs. 1 u. 2

Antrag auf Herausgabe des Titels neben Abänderungsantrag

OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015 - II-4 UF 257/13

Fundstelle: AGS 2016, S. 294

 

 

Wird die Abänderung eines Unterhaltstitels dahingegen beantragt, dass keine Zahlungen mehr zu leisten seien, und wird zusätzlich beantragt, die vollstreckbare Ausfertigung des Titels herauszugeben, so ist der zusätzliche Herausgabeantrag mit einem Fünftel des Jahresbetrags des titulierten Unterhalts anzusetzen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BGB §§ 611, 627 S. 1, 628 I 1

Vertretung einmal für und einmal gegen die Mandantin

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.06.2015 - 15 U 90/14

Fundstelle: NJW 2016, S. 1599 f.

 

 

Vertritt ein Rechtsanwalt in unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten eine Mandantin in Familiensachen und tritt in einer Verkehrsunfallsache gegen diese Mandantin auf, so hat er die Schädigung des Vertrauensverhältnisses verursacht und verliert aufgrund der Kündigung seine Honoraransprüche in der Familiensache.

 

Leitsatz der Redation der NJW

 

VVG § 125

Anforderung an die Ausübung eines Widerrufsrechts bezüglich einer Rechtsschutzzusage wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.06.2015 - 10 U 233/13

Fundstelle: AGS 2016, S. 258 ff.

 

 

Eine durch eine Rechtsschutzversicherung erklärte Rechtsschutzzusage kann nachträglich nur noch aus Gründen widerrufen werden, die im Zeitpunkt der Erteilung der Zusage bekannt oder jedenfalls ohne Weiteres erkennbar waren. Damit scheidet ein Widerruf wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung bei unveränderter Sach- und Kenntnislage aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO §§ 103 ff.; BGB §§ 387, 406; FGO § 152; AO § 226

Aufrechnung des Finanzamts mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch; maßgeblicher Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung

BFH, Beschluss vom 16.03.2016 - VII B 102/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 265 f.

 

 

1.    Das Finanzamt kann grundsätzlich nach § 226 AO mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen aufrechnen.6

 

2.    Eine Aufrechnung des Finanzamtes mit einem Steueranspruch ist ab Erlass der Kostengrundentscheidung und damit bereits vor dem Erlass des darauf beruhenden Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

FGO § 142; ZPO § 117 Abs. 4; PKHFV § 2 Abs. 2

Vereinfachte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Bezug von laufenden Leistungen nach dem SGB XI

BFH, Beschluss vom 08.03.2016 -·V S 9/16 (PKH)

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 268 f.

 

 

1.    Die den PKH-Antrag stellende Partei muss die Abschnitte E bis J des amtlichen Formulars für die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur dann nicht ausfüllen, wenn sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid vorlegt.

 

2.    Bezieht die den Antrag stellende Partei hingegen Leistungen nach dem SGB II, kann sie keine vereinfachte Erklärung nach § 2 Abs. 2 PKHFV abgeben, da diese Vorschrift nicht entsprechend anwendbar ist.

 

Leitsatz des verfassers des RVGReports

 

Unterkategorien

Seite 99 von 276

Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen