InsO § 287 a; InsO a. F. § 291; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls
BGH, Beschluss vom 29.12.2016- AnwZ (Brfg) 53/16
Fundstelle: NJW 2017, S. 1181 ff.
Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist nicht bereits durch einen Beschluss nach § 287 a Abs. 1 InsO widerlegt, wonach das Insolvenzgericht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss feststellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 290, 297-298 InsO nicht vorliegen.
Leitsatz der Redaktin der NJW