Auf den ersten Blick positiv stellt sich die Entwicklung der Ausbildungsverträge in den freien Berufen und insbesondere auch in der Rechtsanwaltschaft dar. Dies folgt aus der Ausbildungsstatistik des Bundes der Freien Berufe (BFB) zum 31.3.2017.
Im Erhebungszeitraum wurden von den Kammern der Freien Berufe 10.933 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies sind 8,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Erklärungen für diesen erfreulichen Anstieg – sowie für die starken Schwankungen – liegen unter anderem sowohl in einer gesteigerten Nachfrage in einigen Ausbildungsberufen der Freien Berufe als auch im dreijährigen Rhythmus, in dem die Ausbildungsplätze frei werden. Insgesamt bestätigt sich der Wachstumstrend aus dem Jahr 2016, wonach die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei den Kammern der Freien Berufe im letzten Ausbildungsjahr 2015/2016 (Quelle: Berufsbildungsbericht 2017) um 3,3 % gewachsen ist.
Bei den Rechtsanwaltskammern gab es insgesamt einen Zuwachs von 2,7 %. Auffällig ist – und dies ist leider kein neuer Befund – die starke Diskrepanz zwischen den alten und den neuen Bundesländern: Während in den alten Bundesländern 6,2 % mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden als im Vorjahreszeitraum, verzeichnen die neuen Bundesländer einen drastischen Rückgang um 26,6 %.
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