In Gesprächen mit beA Nutzern taucht häufig die Frage auf, wie beA in der Kanzlei am besten einzurichten sei und oder ob es eine Empfehlungen im Sinne eines „Best Practice“ gebe. Die Beantwortung dieser Frage ist deswegen schwer, weil sowohl Kanzleien als auch Arbeitsweisen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Zudem liegt es allein im Verantwortungsbereich des Anwalts, ob und in welchem Umfang er Dritte auf sein Postfach zugreifen lassen möchte.
Gleichwohl werden an dieser Stelle ein paar unverbindliche Hinweise gegeben, die zumindest eine Basis für weitere Überlegungen sein können. Dabei gilt natürlich wie immer: zahlreiche andere Wege führen auch zum Ziel.
1. Stellen Sie als Anwalt sicher, dass Ihre Mitarbeiter Sie bei der Arbeit mit beA unterstützen können. Dazu bestellen Sie bei der BNotK [bea.bnotk.de] idealerweise für jeden Mitarbeiter eine beA Karte Mitarbeiter (vgl. beA-Newsletter 2/2017).
2. Legen Sie für jeden Mitarbeiter ein eigenes Nutzerprofil an (vgl. zuletzt beA-Newsletter 21/2017). Jeweils eine bestellte beA Karte Mitarbeiter wird mit einem dieser Profile im Rahmen der Registrierung gekoppelt (vgl. beA-Newsletter 4/2017).
3. Vergeben Sie nun Ihren Mitarbeitern Rechte an Ihrem beA (vgl. beA-Newsletter 3/2017). Dabei gehen wir zur Vereinfachung davon aus, dass alle Mitarbeiter in gleichem Umfang für Sie tätig sind, also gleiche Rechte erhalten sollen. Insbesondere sollen die Mitarbeiter zum Beispiel die Nachrichten für Sie lesen und weiterverarbeiten, versenden und verwalten dürfen. Aufgrund der Rechtehierarchie genügt hierfür die Einräumung einiger weniger Rechte (vgl. beA-Newsletter 10/2017):
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Nachricht versenden (automatisch auch Erstellen und Öffnen)
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Nachrichtenübersicht exportieren/drucken (derzeit noch ohne Funktion)
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Nachricht exportieren/drucken
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Nachricht organisieren
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evtl. Nachricht in Papierkorb verschieben
4. Nicht vergessen: Die Sicherheits-Token der Mitarbeiter müssen noch freigeschaltet werden (vgl. beA-Newsletter 20/2017).
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