Die BRAK hat ihre kleine Mitgliederstatistik zum 1.1.2017 vorgelegt. Erstmals enthält sie auch Zahlen zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten.
Die Rechtsanwaltskammern hatten zum 1.1.2017 insgesamt 165.551 Mitglieder und damit nur einen geringen Zuwachs von 0,42 % zum Vorjahr. 15 Kammern verzeichneten einen Mitgliederzuwachs, 12 Kammern einen Rückgang der Mitgliederzahlen.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte zum 1.1.2016 sind nunmehr die Zulassungsarten Rechtsanwalt (Einzelzulassung), Syndikusrechtsanwalt (Einzelzulassung), sowie Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt (Doppelzulassung) zu unterscheiden. Zum 1.1.2017 waren 154.711 Rechtsanwälte, 957 Syndikusrechtsanwälte und 8.738 Syndikus- und Rechtsanwälte (Doppelzulassung) bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen.
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