ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

Kostenerstattung bei vorsorglich eingelegter Berufung

LAG Köln, Beschluss vom 25.02.2016 - 4 Ta 31/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 444 f.

 

 

Auch wenn eine Berufung nur „vorsorglich“ eingelegt wird, darf die Gegenpartei im Regelfall sofort einen Anwalt beauftragen, sodass dann die Gebühr nach Nr. 3201 VV gem.
§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO zu erstatten ist, wenn die Berufung vor ihrer Begründung zurückgenommen wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nr. 1000, 1003; VwGO § 106 S. 2, 162, 93 S. 1

Zur Höhe der Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV bei einem Mitvergleichen ohne förmlichen Verbindungsbeschluss·

OVG Lüneburg, Beschuss vom 11.08.2016 - 13 OA 130/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 572 ff.

 

 

Sind zwischen den Parteien mehrere Verfahren anhängig und schließen sie in einem der Verfahren einen Vergleich, mit dem sämtliche Verfahren erledigt werden, so entsteht nur eine Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert, auch wenn ein förmlicher Verbindungsbeschluss nicht ergangen ist. Lediglich die Verfahrens- und Terminsgebühren sind in diesem Fall gesondert abzurechnen.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

StPO § 464 b; RVG § 52

Anrechnung der Pflichtverteidigergebühr auf den Kostenerstattungsanspruch

OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.11.2016 - 1 Ws 475/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 24

 

 

Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegen des Beschuldigten nicht nur in Höhe des darauf entfallenden Anteils, sondern in Höhe der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG VV Nrn. 2503, 2504 ff.; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1

Anfall der Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 VV RVG auch bei einem starren Nullplan

OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2016 - 17 W 85/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 466 f.

 

 

Die Vorlage eines Nullplans oder eines Fast-Nullplans reicht für den Anfall der Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 ff. VV RVG aus.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG VV Nrn. 2503, 2504 ff.; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1

Geschäftsgebühr gem. Nrn. 2504 ff. VV RVG auch bei einem Nullplan

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.09.2016 - 8 W 291/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 465 f.

 

 

Die Voraussetzungen für einen Gebührenanspruch nach Nrn. 2504 ff. RVG-VV werden durch das Anbieten eines sog. „Fast-Nullplans“ regelmäßig erfüllt, da ein solcher überwiegend nicht als perspektivlos im Sinne der Rechtsprechung des Senats anzusehen sein wird.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG § 45 Abs. 1, 46 Abs. 1, 55 Abs. 5; RVG VV Nr. 7008; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

Anspruch des PKH-Anwalts auf Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten

OLG München, Beschluss vom 11.08.2016 - 11 W 1281/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 456 ff.

 

 

Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 44 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt.; ZPO §§ 91 a, 278 Abs. 6

Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich

OLG Köln, Beschluss v. 06.04.2016 - 17 W 67/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 391 ff.

 

 

Schließen die Parteien während des Rechtsstreits außergerichtlich einen schriftlichen Vergleich, löst dies bereits eine Terminsgebühr aus. Ein gerichtlich protokollierter oder nach
§ 278 Abs. 6 ZPO festgestellter Vergleich ist nicht erforderlich.

 

 

Leitsatz des Schriftleitung der AGS

 

BGB § 164

Eltern als Auftraggeber für Schadensersatzansprüche des minderjährigen Kindes#

OLG Schleswig, Urteil vom 03.05.2016 - 11 U 123/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 381 f.

 

1.    Beauftragen Eltern einen Rechtsanwalt, Schadensersatzansprüche ihres minderjährigen Kindes F geltend zu machen (hier Arzthaftungsansprüche wegen Behandlungsfehlers anlässlich der Geburt), so sind die Eltern Auftraggeber und damit Vergütungsschuldner, sofern nichts Anderweitiges vereinbart worden ist.

 

2.    Dabei ist unerheblich, ob der Anwalt die Ansprüche im Namen des Kindes geltend macht und im Namen des Kindes (gesetzlich vertreten durch die Eltern) einen Vergleich schließt.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nr. 4301 Nr. 4; StPO § 68 b

Vergütung des Zeugenbeistands

OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2016 - 2 Ws 138/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 397 f.

 

 

 

Der vom Gericht bestellte Zeugenbeistand erhält lediglich die Gebühr nach Nr. 4301 Nr. 4 VV.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

FamGKG KV Nr. 2000 Nr. 1 b; FamGKG § 23 Abs. 1 S. 2

Gerichtliche Dokumentenpauschale für Telefaxausdrucke

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.05.2016 - 13 UF 369/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 77 f.

 

 

 

1.    Hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin dem Familiengericht Schriftsätze nebst deren erforderlichen Abschriften lediglich per Telefax eingereicht, fällt für den Ausdruck des Telefaxes durch das Gericht für die Mehrfertigungen der Abschriften die Dokumentenpauschale nach Nr. 2000 Nr. 1b FamGKG KV an.

 

2.    Durch den Ausdruck des Originalschriftsatzes wird die Dokumentenpauschale hingegen nicht ausgelöst.

 

3.    Kostenschuldner ist der das Telefax einreichende Verfahrensbevollmächtigte. Indem der Rechtsanwalt dem Familiengericht auch die Abschriften per Telefax übermittelt und damit auch deren Ausdruck am Telefaxgerät des Gerichts veranlasst, liegt ein jedenfalls konkludenter Antrag auf Erstellung dieser kostenpflichtigen Ausdrucke durch das Gericht vor.

 

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

ZPO §§ 91 Abs. 1, 103, 104; VVG § 86

Berücksichtigung von Kosten einer nicht am Prozess beteiligten Haftpflichtversicherung im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 25.10.2016 - VI ZB 8/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 66 ff.

 

 

Der Geltendmachung der für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht von der Partei selbst, sondern von einem hinter der Partei stehenden (im Streitfall: Haftpflicht-)Versicherer getragen wurden.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 56 Abs. 1 S. 1

Pflicht zur Auskunft auch bei unberechtigter Beschwerde

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 07.10.2016 - IV AG 68/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 734 f.

Ein Anwalt ist auch dann gem. § 56 I 1 BRAO zur Auskunft verpflichtet, wenn die einem Auskunftsbegehren zugrunde liegende Beschwerde nicht berechtigt ist.

 

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

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