Zur 153. Hauptversammlung der BRAK trafen am 15.9.2017 die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern in Münster zusammen.

In seinem mündlichen Tätigkeitsbericht zur Hauptversammlung fand BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer deutliche Worte zur Aushöhlung von Mandatsgeheimnis und Verschwiegenheitspflicht, die derzeit unter anderem durch einen europäischen Richtlinienvorschlag im Bereich Geldwäsche und Steuerhinterziehung droht (s. hierzu auch Presseerklärung der BRAK Nr. 9/2017). Gegenstand der Hauptversammlung waren auch der Elektronische Rechtsverkehr und das besondere elektronische Anwaltspostfach, für die mit Beginn der „passiven Nutzungspflicht“ (vgl. § 31 RAVPV, § 31a BRAO) zum 1.1.2018 ein Meilenstein ansteht.

Die Hauptversammlung ist das Hauptorgan der BRAK, sie bestimmt die Richtlinien der Politik. Nach dem Gesetz tritt die Hauptversammlung mindestens zweimal jährlich, in der Regel jedoch häufiger zusammen. Die jeweiligen Tagesordnungen werden unter Berücksichtigung der Anträge der regionalen Kammern vom Präsidenten der BRAK bestimmt, der die Hauptversammlung auch leitet.

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