RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104; FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 307

Terminsgebühr für Anerkenntnisbeschluss im schriftlichen Verfahren in einstweiligen Anordnungsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2017 - 15 WF 40/17

Fundstelle: AGS 2017, S. 214 ff.

 

1.   Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung.

 

2.   Die Terminsgebühr entsteht im Verfahren der einstweiligen Anordnung auch dann, wenn das Gericht durch Anerkenntnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS