BGB §§ 627, 628

Kündigung des Anwaltsvertrages und Vergütung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2016 und vom 09.02.2017 - 2 U 85/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 255

 

Der Rechtsanwalt behält grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht hat.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports