BVerfG kippt Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und -notare
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die bisher geltende Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und -notare verfassungswidrig ist. Der 1. Senat des BVerfG stellte fest, dass die Regelung unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG eingreift. Für Nur-Notarinnen und -Notare bleibt die Altersgrenze hingegen bestehen.



