Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssten Banken anwaltliche Sammelanderkonten eigentlich als meldepflichtig behandeln, d.h. sie müssten nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Ein Nichtbeanstandungserlass des Bundeministeriums für Finanzen (BMF) nahm anwaltliche Sammelanderkonten bislang faktisch von der Prüfung nach dem CRS aus. Banken, die Sammelanderkonten nicht als CRS-meldepflichtig behandelten, wurden danach nicht sanktioniert.
Der Nichtbeanstandungserlass wurde jährlich – letztmals bis Ende 2025 – verlängert, bis eine dauerhafte gesetzliche Lösung für anwaltliche Sammelanderkonten gefunden wird. Erfreulicherweise hat das BMF nun die erneute Verlängerung des Erlasses bis zum 31.12.2026 beschlossen. Dies ist das vorläufige Ergebnis zahlreicher Gespräche der BRAK mit dem BMF und dem Bundesjustizministerium sowie der Umsetzung eines Beschlusses der BRAK-Hauptversammlung.
Eine erneute Ausnahme über 2025 hinaus wollte das BMF nämlich nur dann gewähren, wenn Deutschland die Vorgabe der OECD erfüllt, dass Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder nach bestimmten Kriterien prüfen und ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten vorlegen. Die BRAK-Hauptversammlung hatte daher in ihrer Sitzung am 19.9.2025 beschlossen, dass die BRAK ein Konzept für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten erarbeitet.
Die BRAK hat dem BMF einen Konzeptentwurf vorgelegt, der jetzt Grundlage für die erneute Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses ist und – soweit er umgesetzt wird – auch eine dauerhafte Lösung zum Erhalt der Sammelanderkonten darstellen kann. Die erneute Verlängerung durch das BMF erfolgte in der Annahme, dass die in dem Konzept beschriebenen weiteren Schritte konsequent verfolgt werden, mit dem Ziel, die produktive Inbetriebnahme des Systems bis Mitte des Jahres 2027 zu gewährleisten.
Nach dem Konzeptentwurf sollen bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durch ein elektronisches System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt. Die BRAK wird sich jetzt um die rechtliche und technische Umsetzung des Konzepts kümmern, damit auch ein dauerhafter Erhalt der anwaltlichen Sammelanderkonten gewährleistet wird.
Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 13/2025 v. 24.11.2025
Nachrichten aus Berlin 20/2025 v. 1.10.2025 (zum Beschluss der Hauptversammlung)
Beck-aktuell v. 24.11.2025