Der Bundesrat wird am 19.12.2025 erneut über die Entschließung beraten, mit der Rheinland-Pfalz und Bremen eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz anregen. Die Initiative greift die Forderung der BRAK-Hauptversammlung vom September 2025 auf, die sich einstimmig für eine Ergänzung des Art. 19 GG ausgesprochen hat.
Während der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrats empfiehlt, die Entschließung zu fassen, sprechen sich der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten aktuell (noch) dagegen aus. Die BRAK begrüßt dennoch den Fortschritt und die zunehmende Aufmerksamkeit, die das Thema erhält.
BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels betont, dass die unabhängige Selbstverwaltung der Anwaltschaft bislang lediglich durch die BRAO gewährleistet sei – und damit jederzeit politisch veränderbar: „Um dem Rechtsstaat dauerhaft Stabilität zu geben, braucht es eine ausdrückliche Absicherung im Grundgesetz – wie bei der richterlichen Unabhängigkeit.“ Ein verfassungsrechtlich verankerter Anspruch auf unabhängigen anwaltlichen Beistand wäre ein zentraler Schutzmechanismus gegen mögliche politische Einflussnahmen.
Finanzielle Bedenken weist die BRAK entschieden zurück. Schatzmeisterin Leonora Holling unterstreicht, dass durch eine Verfassungsänderung keine neuen staatlichen Kosten entstehen würden: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe seien bereits heute verfassungsrechtlich geboten. Die Ablehnung mit Verweis auf mögliche Mehrkosten sei daher „schlichtweg falsch“.
In der laufenden Debatte sieht die BRAK ein wichtiges Signal für die Zukunft des Rechtsstaates und für die Bedeutung anwaltlicher Unabhängigkeit; sie bekräftigt ihre Bereitschaft, den weiteren Prozess fachlich und konstruktiv zu begleiten.