In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit anderen wichtigen Organisationen der freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken.
Im Fokus der Kritik des gemeinsamen Statements stehen Umgehungskonstruktionen, bei denen berufsfremde Investoren über Beteiligungs-, Ketten- oder Holdingmodelle faktisch Einfluss auf die Berufsausübung gewinnen. Die Unterzeichnenden sehen darin eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der freien Berufe – und damit für den Verbraucherschutz in sensiblen Bereichen wie Steuerberatung, Recht, Gesundheit und anderen freien Berufen.
„Mit seinem Urteil vom 19.12.2024 hat der EuGH klargestellt, dass das im deutschen Berufsrecht geregelte Fremdbesitzverbot europarechtskonform ist. Damit hat er unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine unabhängige Berufsausübung unter Beachtung spezieller Berufspflichten unabdingbar ist. Diese Unabhängigkeit darf keinesfalls durch reine Finanzinvestoren gefährdet werden, deren Ziel sich auf das Streben nach Gewinn beschränkt.“, so BRAK-Vizepräsident, André Haug. „Die BRAK begrüßt gemeinsam mit den anderen Unterzeichnern des Statements, dass der Referentenentwurf zum 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 18.08.2025 eine Klarstellung des Fremdbesitzverbots vorsieht und damit ein wichtiges Signal für alle Freien Berufe setzt.“
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