EuGH: Schlussanträge im Vorabentscheidungsersuchen zum Fremdbesitzverbot
Mit Beschluss vom 20.4.2023 hat der Bayerische Anwaltsgerichtshof (AGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung unterbreitet, ob das nach alter Rechtslage in der BRAO verankerte Regelungsgefüge zum Fremdbesitzverbot gegen Unionsrecht verstößt.