Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz soll Quereinsteigerinnen und -einsteiger die Möglichkeit geben, ihre beruflichen Fähigkeiten festzustellen und zu bescheinigen. Es richtet sich an Berufstätige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die über 25 Jahre alt sind und bereits länger in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 1.1.2025.

Zwei wichtige Reformprojekte für den Zivilprozess wurden im Oktober abgeschlossen. Das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) wurde am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der überwiegende Teil des Gesetzes tritt am 25.4.2025 in Kraft. Es sieht im Wesentlichen die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch vor. Damit sollen vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro in englischer Sprache an sog. Commercial Courts geführt werden können. Dies diene der Stärkung des Gerichtsstandorts Deutschland für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten.

Den demokratischen Parteien im Bundestag ist es gelungen, gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition fordern Deutscher Anwaltverein (DAV), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Richterbund (DRB), Deutschen Juristinnenbund (djb), Deutscher Juristentag (djt), Neue Richtervereinigung (NRV), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ) in einer gemeinsamen Erklärung, die erarbeiteten Gesetzesentwürfe zur besseren Absicherung des Gerichts schnellstmöglich zu verabschieden.

Das Bundesministerium der Justiz möchte die Berufsaufsicht der rechtsberatenden Berufe neu ordnen. Der Ende Oktober vorgelegte Referentenentwurf war lange erwartet worden, weil er eine Reihe praktischer Probleme adressiert, die nach dem geltenden Recht unter anderem im Bereich der Rechtsbehelfe gegen die verschiedenen Sanktionsinstrumente in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestehen.

Die elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden könnte künftig für Anwaltschaft und Steuerberaterschaft eingeschränkt werden. Ein im Frühsommer veröffentlichter Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass die rechts- und steuerberatenden Berufe nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren dürfen. Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, sollten ausgeschlossen werden. Als Begründung führte der Referentenentwurf u.a. an, die Kommunikationsangebote der Finanzbehörden trügen den Besonderheiten des steuerlichen Massenverfahrens am besten Rechnung, andere elektronische Kommunikation, insbesondere über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo; das Gegenstück zu beA und beSt), führe zu erhöhtem Verwaltungsaufwand; außerdem könnten in den Finanzbehörden nur wenige Mitarbeitende dieses Verfahren nutzen.

Die BRAK warnt vor der vermeintlichen Kanzlei „Rothschild & Partner“. Diese tritt im Internet unter der URL www.rothschild-kollegen.de mit einer gefälschten Kanzlei-Website auf. Dort präsentiert sie eine Reihe vermeintlicher „Experten“. Dabei werden Fotos und Namen realer Kolleginnen und Kollegen missbräuchlich verwendet – teils in korrekter Form, teils kombiniert mit anderen Namen oder Bildern. Diese Personen werden fälschlicherweise als vertretungsberechtigte Partnerinnen und Partner der angeblichen Kanzlei aufgeführt.

Bei den mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, die vom 9.-12.10. an der Leibniz Universität Hannover stattfanden, errang das Team 1 der Universität Hamburg den Preis der BRAK für den besten Klageschriftsatz. Das Team 3 der Bucerius Law School gewann den Preis des Deutschen Anwaltvereins für die beste Beklagtenschrift. Den Hans Soldan Preis für die beste mündliche Leistung erkämpfte sich das Team 2 der Universität Leipzig, das sich in einem knappen Finale gegen das Team 1 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchsetzte. Die besten Einzelleistungen bei den mündlichen Verhandlungen kamen von der Universität Erlangen-Nürnberg: Simon Clausen siegte in dieser Wertung mit neuer Rekordpunktzahl, gefolgt von Rosalie Späth; den 3. Platz teilten sich Julius Brüning (Leipzig), Philipp Schnapp (Erlangen-Nürnberg) und Felix Tietze (FU Berlin).

Schleswig-Holstein hat wegen seiner angespannten Haushaltslage angekündigt, die Zahl der Amtsgerichte im Land zu reduzieren und die Arbeits- und Sozialgerichte am Standort Neumünster zu konzentrieren. Damit würden nicht nur die Richterschaft und die Beschäftigten der Justiz, sondern auch die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erheblich weitere Wege zu Gericht auf sich nehmen müssen. Gegen die Pläne hatten unter anderem Richterschaft, Anwaltsorganisationen und Sozialverbände massiv protestiert.

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