Berufsvalidierung: Verfahrensordnung in Kraft getreten
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz soll Quereinsteigerinnen und -einsteiger die Möglichkeit geben, ihre beruflichen Fähigkeiten festzustellen und zu bescheinigen. Es richtet sich an Berufstätige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die über 25 Jahre alt sind und bereits länger in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 1.1.2025.