Mit präventiven Pflichten will das Geldwäschegesetz (GwG) verhindern, dass bestimmte Berufsträger unwissentlich von Geldwäschern für kriminelle Geschäfte missbraucht werden. Auch Anwältinnen und Anwälte können aufgrund ihres Spezialwissens und ihrer Verschwiegenheitspflicht attraktiv für Geldwäscher sein. Sie sind jedoch nicht generell, sondern nur dann Verpflichtete nach dem GwG, wenn sie mit der Begleitung bestimmter, im Katalog des § 2 I Nr. 10 GwG aufgezählter Geschäfte betraut sind.

Soweit Dokumente nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften elektronisch bei Gericht eingereicht werden, etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), gelten einheitliche technische Rahmenbedingungen. Diese sind in der aufgrund von § 130a Zivilprozessordnung (und den parallelen Regelungen der anderen Verfahrensordnungen) erlassenen Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt. Darin sind etwa PDF und TIFF als zulässige Dateiformate, die erforderlichen Metadaten und die zulässigen Wege für die Einreichung vorgeschrieben.

Bei ihrem sechsten Digitalgipfel am 5.6.2025 befassten sich die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder u.a. mit der Fortsetzung gemeinsamer Digitalisierungsprojekte im Rahmen eines neuen „Pakts für den Rechtsstaat“. Die in der vergangenen Legislaturperiode etablierte Kooperation zwischen Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Justiz soll fortgeführt und systematisch ausgebaut werden. Der Bund stellt für die sog. Digitalsäule erneut finanzielle Mittel zur Verfügung. Damit sollen Digitalisierungsvorhaben gemeinsam umgesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit der Justiz, den Zugang zum Recht und die Effizienz von Gerichten und Staatsanwaltschaften nachhaltig zu stärken.

Die US-Regierung ging in den vergangenen Monaten gegen mehrere Anwaltskanzleien mit sog. Executive Orders vor. Damit wurden den Kanzleien unter anderem Sicherheitsfreigaben entzogen sowie der Zugang zu Regierungsgebäuden und zu Regierungsaufträgen verwehrt. Um die damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen abzuwenden, schlossen einige der Kanzleien Vereinbarungen mit der Regierung, in denen sie sich u.a. verpflichteten, umfangreiche pro bono-Leistungen im Sinne der Regierung zu erbringen, ihre Diversity-Programme einzustellen oder andere Zugeständnisse zu machen.

Unterkategorien

Seite 1 von 337