Ab dem 1. Januar 2026 kann Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg an dienstfreien Werktagen nur noch nach telefonischer Ankündigung in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr gewährt werden. Weitergehende Informationen hierzu sind auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Arnsberg veröffentlicht. Anträge auf Gewährung einstweiligen oder vorläufigen Rechtsschutzes müssen dabei nach wie vor in prozessual zulässiger Form angebracht werden.