VV RVG Nr. 4141

Zusätzliche Gebühr bei Aussageverweigerung

AG Leipzig, Beschluss vom 11.10.2017 - 200 Os 805 Js 50086/ 15 (2)

Fundstelle: AGS 2018, S. 217 f.

 

 

Die zusätzliche Gebühr entsteht, wenn der Verteidiger dem Beschuldigten rät, keine Einlassung abzugeben und daraufhin das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird. Ob das Verfahren ohnehin eingestellt worden wäre, ist unerheblich.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG § 41 Abs. 2; ZPO §§ 3, 6 S. 1

Räumungsanspruch gegen den Ehegatten des Mieters

KG, Beschluss vom 28.12.2017 - 12 W 48/ 17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 360 ff.

 

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert eines Räumungsanspruchs des Vermieters, der sich gegen den nicht in den Mietvertrag einbezogenen Ehegatten des Mieters richtet, bestimmt sich gem. §41 Abs. 2GKG nach dem Jahresbetrag des von dem Mieter geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 45 Abs. 1, 48 RVG; VV RVG Nrn 1000, 3100, 3101 Nr. 2, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 31

Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2018 - 17 Ta (Kost) 6133/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 299 f.

 

Wird der Rechtsanwalt auch für den Abschluss eines Mehrvergleichs beigeordnet, sind ihm aus der Landeskasse neben der Einigungsgebühr auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die erhöhte Terminsgebühr zu erstatten.

 

Leitsatz des Gerichts

 

ArbGG § 46 Abs. 2; ZPO; §§ 114, 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3

Vermietete Eigentumswohnung als einsetzbares Vermögen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2017 - 10 Ta 1390/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 359 f.

 

Das Eigentum an einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung steht grundsätzlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen. Das gilt dann nicht, wenn eine Beleihung der Immobilie unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig wäre.

 

Leitsatz des Gerichts

 

VwGO § 166; ZPO § 114; BGB § 1835 Abs. 3

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anwaltshonorar für als Betreuerin tätige Anwältin

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.05.2018 – OVG 6 M 29/18

Fundstelle: NJW 2018, S. 2345 f.

 

 

 

Eine Betreuerin, die zugleich Rechtsanwältin ist, kann gem. § 1835 Abs. 3 BGB für die Einlegung eines Widerspruchs nur dann ein Anwaltshonorar verlangen, wenn auch für einen voll geschäftsfähigen Widersprechenden die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich gewesen wäre (im Anschluss an OVG Hamburg, NJW-RR 1999, 518).

 

Leitsatz des Gerichts

 

GKG §§ 41 Abs. 2, 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 3, 68 Abs. 1 S. 1; RVG § 32 Abs. 2

Kein Mehrwert bei Abschluss eines neuen Mietvertrags

OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2018- 18 W 11/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 346 f.

 

 

 

Der Abschluss eines neuen Mietvertrags im Rahmen eines Prozessvergleichs über eine Räumung rechtfertigt keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich (Bestätigung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2008 - 24 W 17/08 [= AGS 2008, 462]).

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

RVG § 51

Aufgabe der Rechtsprechung zur 500-Blatt-Formel bei der Pauschgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 AR 256 bis 259/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 213 ff.

 

1.   Die Bejahung einer jedenfalls fast ausschließlichen Inanspruchnahme durch die Hauptverhandlung kommt unter Zugrundelegung einer fünftägigen Arbeitswoche grundsätzlich nicht schon bei Prozesswochen mit zwei ganztägigen Verhandlungen, sondern erst bei solchen mit jedenfalls drei ganztägigen Verhandlungen in Betracht.

 

2.   Die Rechtsprechung zur Bemessung der Pauschgebühr für die Einarbeitung/Grundgebühr auf der Grundlage der sog. „500-Blatt-Formel" wird aufgegeben. Die Pauschgebühr ist vielmehr durch die Bewertung der konkreten Vorbereitungstätigkeit des Pflichtverteidigers – insbesondere durch die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall - zu bemessen.

 

Leitatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 8 Abs. 1, Abs. 2, 15 Abs. 2; BGB §§ 194 ff.; FamFG § 137 Abs. 5

Verjährung der anwaltlichen Vergütungsansprüche nach Abtrennung einer Folgesache

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 8 WF 57/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 216 f.

 

Wird über die Ehesache und einzelne Folgesachen vorab entschieden und werden andere Folgesachen abgetrennt, so wird die Vergütung aus den vorab entschiedenen Gegenständen zwar fällig, die Verjährung ist jedoch gehemmt bis zum rechtskräftigen Abschluss oder der anderweitigen Erledigung der abgetrennten Folgesache.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO § 122 Abs. 1; FamGKG § 57 Abs. 2

Rückzahlung von Gerichtskostenvorschüssen nach PKH-Bewilligung

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.03.2018 - 15 WF 202/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 2419 f.

 

 

Wird gleichzeitig Klage eingereicht, der Gebührenvorschuss bezahlt und Prozesskostenhilfe beantragt, so ist der Vorschuss zurückzuzahlen, wenn rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt wird.³

 


 

VV RVG Nrn. 1008, 2501; RVG § 44

Keine Erhöhung der Beratungsgebühr bei Beratung mehrerer Rechtsuchender

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2018 – 20 W 166/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 216 ff.

 

 

1.   Berät der Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt mehrere Rechtsuchende, so ist die hierdurch angefallene Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG nicht nach
Nr. 1008 VV RVG zu erhöhen.

 

2.   Nr. 1008 VV RVG sieht nämlich unter den dort aufgeführten Voraussetzungen eine Erhöhung der Gebühren nicht generell, sondern nur für die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr vor.

 

3.   Eine analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr nach
Nr. 2501 VV RVG kommt nicht in Betracht, weil es an der hierfür erforderlichen planwidrigen Gesetzeslücke fehlt.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

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