Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften soll künftig fünf Jahre (statt derzeit 4,5 Jahre) betragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes betreffend die Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ hat das Land Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.
Ziel ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudentinnen und -studenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG. So möchte Nordrhein-Westfalen verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft abhängt. Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester sei daher nicht ausreichend, durchschnittlich betrage die Studiendauer 11,3 Semester.
Die Fachausschüsse werden sich im Januar mit dem Gesetzesantrag befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, entscheidet das Plenum über die Frage, ob es den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.
Weiterführender Link:
Gesetzentwurf BR-Drs. 616/18