Am Rande der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Schweinfurt beschäftigte sich das BRAK-Präsidium auch mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Thema Legal Tech.
Regulierungsbedarf für Legal Tech sieht die BRAK nicht und lehnt daher eine Öffnung des RDG nachdrücklich ab. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech sind aus ihrer Sicht grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Die BRAK ist aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen kann und darf nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zukommen. Nur sie beraten Mandantinnen und Mandanten unabhängig und frei, unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen.
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