Die Mitgliederzahlen der 28 Rechtsanwaltskammern sind weitgehend stabil. Zum Stichtag 1.1.2019 hatten sie insgesamt 166.375 Mitglieder, 0,31 % mehr als im Vorjahr. Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft: von 34,77 % im Vorjahr auf nunmehr 35,13 %.

Deutliche Zuwächse gab es bei den Zulassungen als Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt (14.013; Vorjahr: 12.126) sowie bei den (Nur-)Syndikusrechtsanwälten (2.864; Vorjahr: 1.982). Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt zugunsten der Syndikus-Zulassungen erneut deutlich (148.227; Vorjahr: 150.548). Der Frauenanteil ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen: 43,73 % der doppelt Zugelassenen und sogar 55,06 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.

Deutliche Zuwächse sind auch bei den Rechtsanwalts-GmbHs (947; Vorjahr: 884) und Partnerschaftsgesellschaften (4.945; Vorjahr: 4.797) zu verzeichnen.

Auch die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften hat weiter zugenommen und beträgt nunmehr 56.305 (Vorjahr: 55.274). Der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte beträgt 27,16 %. Dabei sind 24,62 % aller zugelassenen Rechtsanwältinnen auch Fachanwältinnen.

In den Mitte Juni erscheinenden BRAK-Mitteilungen folgt ein ausführlicher Bericht zu den Zahlen.

 

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