Die 7. Legislaturperiode der Satzungsversammlung hat am 1.7.2019 begonnen. Das neu gewählte „Parlament der Anwaltschaft“ wird für die kommenden vier Jahre aus insgesamt 118 Mitgliedern bestehen, von denen 91 stimmberechtigt sind.
Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie ist gem. § 59b BRAO ermächtigt, „das Nähere zu den beruflichen Rechten und Pflichten“ zu regeln; auf dieser Basis hat sie die BORA und die FAO beschlossen und entwickelt beide Regelwerke laufend fort.
Nach § 191b BRAO setzt sich die Satzungsversammlung aus den durch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammern gewählten und damit stimmberechtigten Mitgliedern und aus den sog. geborenen Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen; hierzu zählen die Mitglieder des Präsidiums der BRAK sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern. Eine Übersicht über die für die 7. Legislaturperiode gewählten Mitglieder der Satzungsversammlung findet sich unter https://www.brak.de/die-brak/satzungsversammlung/mitglieder-der-satzungsversammlung/.
Die konstituierende Sitzung der 7. Satzungsversammlung findet am 4.11.2019 in Berlin statt.
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