§ 31 a Abs. 1 S. 1 BRAO

Kein beA für Rechtsanwaltsgesellschaften

AnwGH Berlin, Urteil vom 9.8.2018 - I AGH 10/17

Fundstelle: NJW-Spez. 18/2018, S. 575

 

Mangels gesetzlicher Grundlage darf die Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalts- gesellschaften kein eigenständiges beA einrichten.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO

Unvereinbare Tätigkeit bei einer Bank mit dem Anwaltsberuf

AnwGH Celle, Urteil vom 23.4.2018 - AGH 5/17 (II 4/32)

Fundstelle: NJW-Spez. 20/2018, S. 639

 

Von einer konkreten erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit kann die Gefahr von Interessenkollisionen ausgehen, wenn der ausgeübte Beruf in besonderem Maße die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatendenTätigkeit stammen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 BRAO
Externer Datenschutzbeauftragter und Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

BGH, Urteil vom 2.7.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

Fundstelle: NJW-Spez. 19/2018, S. 606

 

Es ist nicht verfassungswidrig, dass ein als externer Datenschutzbeauftragter bei Kunden seines Arbeitgebers eingesetzter Unternehmensjurist nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§ 23 BORA

Abrechnungspflicht des Anwalts gegenüber Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 18.6.2018 - AnwZ (Brfg) 61/17

Fundstelle: NJW-Spez. 19/2018, S. 606 ff.

 

Ein Anwalt ist zur Rechenschaftslegung über erhaltene Vorschüsse verpflichtet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten geht das Recht,

diesen Anspruch geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften soll künftig fünf Jahre (statt derzeit 4,5 Jahre) betragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes betreffend die Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ hat das Land Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.

Ziel ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudentinnen und -studenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG. So möchte Nordrhein-Westfalen verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft abhängt. Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf neun Semester sei daher nicht ausreichend, durchschnittlich betrage die Studiendauer 11,3 Semester.

Die Fachausschüsse werden sich im Januar mit dem Gesetzesantrag befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, entscheidet das Plenum über die Frage, ob es den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Weiterführender Link:

Gesetzentwurf BR-Drs. 616/18

Kanzleiabwickler werden nach § 55 BRAO bestellt, wenn ein Rechtsanwalt verstorben oder seine Zulassung erloschen ist. Sie haben dann die Aufgabe, die schwebenden Angelegenheiten des ehemaligen Rechtsanwalts abzuwickeln.

Für die Tätigkeit von Abwicklern hält der Ausschuss Abwickler/Vertreter der BRAK erläuternde Hinweise bereit, die er nun aktualisiert hat. Überarbeitet wurde insbesondere der Teil, welcher das besondere elektronische Anwaltspostfach des ehemaligen Rechtsanwalts betrifft.

Weiterführender Link:

Hinweise für den Abwickler; Stand: Dezember 2018

Masterstudiengang Anwaltsrecht

Mit dem Master of Laws (LL.M.) „Anwaltsrecht“ des Instituts für Juristische Weiterbildung der FernUniversität Hagen in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Hamm erwerben Sie zeitlich flexibel und berufsbegleitend im Fernstudium wertvolles Know-how für die anwaltliche Tätigkeit. Das aus Ihrer grundständigen juristischen Ausbildung bekannte materielle Rechtswissen wird dabei mit praxisorientiertem Anwaltswissen optimal verzahnt. Rechtswissenschaftliche Inhalte werden interdisziplinär vermittelt, und Sie können Ihr rechtsmethodisches anwaltliches Denkvermögen stärken.

Renommierte und erfahrene Anwältinnen und Anwälte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfassen die Studienmaterialien und betreuen Sie bei Ihrer Masterarbeit. Zudem unterliegen alle Lernmaterialien einer regelmäßigen Qualitätssicherung und Evaluation. Ein international anerkannter Titel und unser differenziertes Ausbildungskonzept schärfen Ihr Profil und bilden den Grundstein Ihrer erfolgreichen Anwaltskarriere.

Weitere Informationen:

https://www.fernuni-hagen.de/jur_weiterbildung/anwaltsrecht.shtml

 

Die Zahl niedergelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach den Vorschriften des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und nach § 206 BRAO ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Insgesamt sind nunmehr 990 Kolleginnen und Kollegen unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung in Deutschland niedergelassen. Angestiegen ist auch die Zahl der ausländischen Bewerber(innen), die aufgrund eines Studienabschlusses in Deutschland bzw. einer Eignungsprüfung die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland erhalten haben. Damit setzt sich ein seit Jahren zu verzeichnender Trend fort.

Der Kammervorstand hat eine überarbeitete Fassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Geldwäschegesetz beschlossen. Diese beruhen auf einem Musterentwurf der von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der regionalen Rechtsanwaltskammern und der BRAK erarbeitet wurde. Diese Hinweise haben die Kammern nach § 51 VIII 1 GwG regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind darin im Detail erläutert.

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