§§ 464 a Abs. 2 Nr. 2, 464 b StPO; § 91 Abs. 2 ZPO; § 14 Abs. 1 RVG

Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren

LG Detmold, Beschl. v. 15.5.2018 - 23 Qs 3Js 635/16

Fundstelle: RVGreport 2/2019, S. 73

 

Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach ein Wahlverteidiger im Kostenfestsetzungsverfahren nicht schlechter gestellt werden darf als ein Pflichtverteidiger. Die Gebühren des Wahlverteidigers können daher unter der Pauschalgebühr des gesetzlich bestellten Verteidigers liegen.

 

Leitsatz ds Verfassers des RVG Reports