VwGO § 166; ZPO §§ 114 ff.
Beiordnung einer Sozietät
OVG Münster, Beschl. v. 12.11.2018 - 1 B 1281/18
Fundstelle: AGS 1/2019, S. 34
Im Rahmen der Prozesskostenhilfe kann der bedürftigen Partei auch eine Sozietät beigeordnet werden.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS