Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende klettert erneut nach oben. Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1.1. und 31.12.2026 starten, gelten ab dem neuen Jahr höhere Untergrenzen. Das betrifft auch künftige Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern Orientierung bieten.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm bietet seit Kurzem das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ an. Mit dem Siegel können Kanzleien sich als „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sichtbar machen. Das Qualitätssiegel „ReFa-geprüft“ zeichnet gute Arbeitgeberkanzleien aus. Die beiden Siegel sollen die Sichtbarkeit von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen erhöhen und dazu beitragen, Arbeitsbedingungen sowohl in der Ausbildung als auch im späteren Berufsalltag nachhaltig zum Guten verändern.

Die Frage, ob auch bei beA-Nachrichten von Berufsausübungsgesellschaften (BAG) Personenidentität zwischen Signatur und Versand erforderlich ist, bleibt bislang ungeklärt. Laut aktuellem BGH-Beschluss vom 16.9.2025 (VIII ZB 25/25) muss bei einer Einreichung über das Gesellschaftspostfach einer Berufsausübungsgesellschaft nicht zwingend der einfach signierende Anwalt auch der versendende VHN-Berechtigte sein – anders als bei Einreichungen über das persönliche Anwaltspostfach.

Das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe soll umfassend neu geregelt werden. Ein Ende September veröffentlichter Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht u.a. eine Neuordnung der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und neue Regelungen für die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten vor. Weitere Änderungen betreffen das Zulassungswesen und den Verbraucherschutz im Inkassorecht.

Die im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zur Ansteuerung von Kartenlesegeräten eingesetzte Standardsoftware wird ab dem 25./26.11.2025 das Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER SCT nicht mehr unterstützen. Das bedeutet, dass dieses Gerät dann für das Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden kann.Grund für die Abkündigung ist, dass die Firma REINER SCT bereits vor einiger Zeit den Support für dieses Gerät eingestellt hat.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm sucht engagierte Kolleginnen und Kollegen, die als Dozent tätig werden möchten.

Der Einführungslehrgang findet regelmäßig zu Beginn der Anwaltsstation im Rahmen einer 5-tägigen, 30 Zeitstunden umfassenden Blockveranstaltung, in der Anwaltsrecht und Gebührenrecht sowie anwaltliche Tätigkeiten im verwaltungsrechtlichen, strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Mandat dargestellt werden, statt. Anschließend sind weitere 30 Zeitstunden für die anwaltliche Begleitung in der Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. Hierbei werden dem juristischen Nachwuchs an fünf in die Arbeitsgemeinschaft integrierten Tagen konkret rechtsgestaltende Elemente aus der anwaltlichen Praxis erläutert.

Das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe soll umfassend neu geregelt werden; das betrifft insbesondere das anwaltliche Berufsrecht, aber auch die Regelungen für Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Das sieht der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ende September vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vor. Teile des Entwurfs waren bereits Gegenstand eines Referentenentwurfs aus der vergangenen Legislaturperiode, der aber aufgrund von deren vorzeitigem Ende nicht mehr ins parlamentarische Verfahren gelangte. Der damalige Gesetzentwurf wurde nunmehr überarbeitet und um einige weitere Aspekte ergänzt.

Rechtsschutzversicherer sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihre Versicherungsnehmer außergerichtlich beraten und vertreten dürfen. Das sieht ein Beschlussvorschlag des Freistaats Bayern vor, der im Vorfeld der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo) am 7.11.2025 in Leipzig bekannt wurde. Darin wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu erarbeiten.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ein starkes Signal für den Rechtsstaat gesetzt: Auf ihrer Hauptversammlung am 19.9.2025 in Hannover beschloss sie einstimmig die Forderung nach einer Grundgesetzänderung. Künftig soll Art. 19 GG um einen neuen Absatz 5 ergänzt werden: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die bisher geltende Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und -notare verfassungswidrig ist. Der 1. Senat des BVerfG stellte fest, dass die Regelung unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG eingreift. Für Nur-Notarinnen und -Notare bleibt die Altersgrenze hingegen bestehen.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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