Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs schafft als erstes völkerrechtlich verbindliches Abkommen Mindeststandards, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa und der Welt sichern sollen. 25 europäische Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen, haben das Abkommen seit der Auslegung zur Unterzeichnung im Mai 2025 gezeichnet.

Bei der feierlichen Unterzeichnung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 26.1.2026 im Europaratsgebäude in Straßburg war auf Einladung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig auch BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels anwesend.

Nun steht die Ratifizierung der Konvention durch Deutschland und die anderen Unterzeichnerstaaten im Fokus. Zudem arbeitet die EU ebenfalls an einem Beitritt zur Konvention. Die Konvention wird etwas mehr als drei Monate nach der achten Ratifizierung – dabei durch mindestens sechs Staaten des Europarats – in Kraft treten.

Die BRAK engagiert sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern seit vielen Jahren intensiv für die Konvention. Sie setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Konvention Bekanntheit erlangt und von der EU und möglichst vielen Staaten in Europa zeitnah unterzeichnet, ratifiziert und ordnungsgemäß durchgesetzt wird. Nach dem Inkrafttreten steht der Beitritt zur Konvention im Grundsatz allen Staaten weltweit offen. Auch hier führte die BRAK bereits zahlreiche Gespräche mit internationalen Partnern.


Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 2/2026 v. 26.1.2026
Presseerklärung des Bundesjustizministeriums v. 26.1.2026
Liste der Unterzeichnerstaaten (englisch)
Konventionstext (englisch) 
Explanatory Report zur Konvention (englisch)