§ 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO
Erstattung von Wahlanwaltsgebühren für zwei (Pflicht-) Verteidiger nach Freispruch
OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18
Fundstelle: RVGreport 3/2019, S. 109

Die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten umfassen die Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei ihm beigeordnete Pflichtverteidiger, wenn die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens unter Fürsorgegesichtspunkten (als sogenannter Sicherungsverteidiger) erfolgte.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

§ 40 Abs. 1 BetrVG; §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB
Rechtsverfolgungskosten zur Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber
BAG, Beschl. v. 1.8.2018 - 7 ABR 41/17 Fundstelle: RVGreport 5/2019, S. 181

Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung weiterer Rechtsverfolgungskosten, die ihm zur Durchsetzung des an ihn abgetretenen Anspruchs des Betriebsrates auf Freistellung von den Kosten der Vertretung des Betriebsrates entstanden sind. Bei den weiteren Rechtsverfolgungskosten handelt es sich nämlich nicht um einen nach § 280 Abs. 1 und Abs. 2, § 286 Abs. 1 BGB von dem Arbeitgeber zu ersetzenden Verzugsschaden.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1
Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
BGH, Beschl. v. 7.1.2019 - VIII ZR 112/18
Fundstelle: AGS 3/2019, s. 112

Die Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der zu erwartenden Mieterhöhung.3

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG §§ 2 Abs. 1, 23 Abs. 1, 33 Abs. 1
Gegenstandswert eines Adhäsionsverfahren bei Geltendmachung eines künftigen Schadens
BGH (2. Strafsenat), Beschl. v. 6.6.2018 - 2 StR 337/14 Fundstelle: AGS 2/2019, S. 75

Wird im Adhäsionsverfahren die Feststellung der Haftung für künftige Schäden begehrt, hängt der Gegenstandswert davon ab, wie hoch der drohende Schaden bzw. das Risiko eines künftigen Schadens und einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Angeklagten ist.

Leitsatz der Schirftleitung der AGS

 

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO
Vier-Augen-Prinzip genügt für nach außen verantwortlichen Auftritt
AnwGH Bayern, Urteil vom 13.3.2019 - BayAGH I – 1 - 17/18 = BeckRS 2019, 3537 Fundstelle: NJW-Spez. 7/2019, S. 223

Für die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis des Syndikusrechtsanwalts, nach außen verantwortlich aufzutreten, reicht ein Vier-Augen-Prinzip oder eine Gesamtvertretung mit zweiter Unterschrift zusammen mit dem Sachbearbeiter aus.

 

Leitsatz der Schriftleigung der NJW-Spezial

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO
Prüfung von Rechtsfragen durch Syndikusrechtsanwalt
AnwGH München, Urteil vom 7.2.2019 - BayAGH I -1 - 27/18 = BeckRS 2019, 1343
Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 287

Eine Prüfung von Rechtsfragen im Sinne des § 46 III  Nr. 1 BRAO liegt auch dann vor, wenn es sich hierbei um einfache Rechtsfragen handelt.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

§ 46 BRAO
Hinreichend bestimmter Zulassungsbescheid für Syndikuszulassung
BGH, Beschluss vom 27.2.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17 = BeckRS 2019, 3690 Fundstelle: NJW-Spez. 8/2019, S. 255

Ein Bescheid zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, der sich in seinen Tenor auf die Nennung des Arbeitgebers beschränkt, ist jedenfalls dann ausreichend, wenn in der

Begründung des Zulassungsbescheids auf den Arbeitsvertrag, die Tätigkeitsbeschreibung und weitere für die Entscheidung relevante Unterlagen Bezug genommen wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

Art. 12 GG, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
Abschluss des Widerrufsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt
BGH, Beschluss vom 18.2.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17 = BeckRS 2019,3370 Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 286

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Anwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Wiederzulassung zur Anwaltschaft
§ 7 Nr. 5 BRAO
BGH, Urteil vom 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17 = BeckRS 2019, 966 Fundstelle: NJW-Spez. 5/2019, S. 158

Bei gravierenden Straftaten mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Anwalts hält der BGH einen Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung von 15 bis 20 Jahren für erforderlich.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO §§ 46, 46 a
Zulassung zur Syndikusrechtsanwältin auch ohne Alleinvertretungsbefugnis
BGH, Urteil vorn 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 Fundstelle: NJW 16/2019, S. 1147

 

  1. Die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis, nach außen verantwortlich

    aufzutreten, setzt nicht voraus, dass die Syndikusrechtsanwältin im Rahmen ihrer

    anwaltlichen Tätigkeit für den Arbeitgeber alleinvertretungsbefugt ist.

 

  1. Für die Annahme, dass die Tätigkeit durch die Merkmale des § 46 III Nr. 1-4 BRAO

    geprägt ist, genügt die Einschätzung, dass die anwaltliche Tätigkeit "mindestens 60 %,

    zeitweise eher 70%" ausmacht.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

 

VVG aF § 150 I; VVG § 101 I; BRAO § 43a IV; BGB §§ 134, 817 S. 2
Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
BGH, Urteil vom 10.1.2019 - IX ZR 89/18 Fundstelle: NJW 13/2019, S. 927

 

  1. Ob ein Rechtsanwalt einen haftpflichtigen Versicherten in dessen Auftrag oder im Auftrag

    des Haftpflichtversicherers vertritt, hängt von den Umständen des Falls ab. Allein die      

    Befugnis und die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherten durch Bestellung eines      

    Rechtsanwalts Rechtsschutz zu gewähren, macht ihn nicht zum Vertragspartner des    

    Rechtsanwalts.

 

  1. Ein Rechtsanwalt verstößt mit der Vertretung mehrerer Gesamtschuldner gegen das Verbot

    der Vertretung widerstreitender Interessen, wenn das Mandat nicht auf die Abwehr des

    Anspruchs im gemeinsamen Interesse der Gesamtschuldner beschränkt ist und nach den

    konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt.

 

  1. Ein Rechtsanwalt vertritt in der Regel widerstreitende Interessen, wenn er in dem zwischen

    dem Bauherrn und dem Bauunternehmer wegen eines Schadensfalls geführten

    selbstständigen Beweisverfahren das unbeschränkte Mandat zur Vertretung mehrerer als

     Streithelfer beigetretener Sonderfachleute übernimmt, die teils mit der Planung, teils mit

    der Bauüberwachung beauftragt wurden.

 

  1. Ist ein Anwaltsvertrag nichtig, weil der Rechtsanwalt mit dem Abschluss des Vertrags

    gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist ein

    Bereicherungsanspruch für Leistungen des Rechtsanwalts ausgeschlossen, wenn der

    Anwalt vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen oder sich der Einsicht in das

    Verbotswidrige seines Handelns leichtfertig verschlossen hat (im Anschluss an BGH, NJW

    2011,373 = NZG 2010, 1390).

 

Leitsazt der Redaktion der NJW

 

 

 

BGB §§ 280 I, 311 II; RVG § 3a; BRAO §§ 48, 49; StPO § 140 I
Hinweispflicht bei Honorarvereinbarung eines Pflichtverteidigers
BGH, Urteil vom 13.12.2018 - IX ZR 216/17
Fundstelle: NJW 10/2019, S. 676

Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.

Leitsatz der Redaktion der NJW

Unterkategorien

Seite 61 von 276

Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen