Praktische Probleme der elektronischen Aktenübermittlung
Die Bundesregierung will die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben und dazu vor allem den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung ausbauen. Der dazu im März vorgelegte Regierungsentwurf sieht Änderungen in allen Verfahrensordnungen vor. Zudem enthält er eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang Mai einen Diskussionsentwurf für eine Rechtsverordnung zur Übermittlung elektronischer Akten in die Bund-Länder-Abstimmung gegeben; parallel ging der Entwurf an die zuständigen Arbeitsgruppen der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz sowie unter anderem an die BRAK.