Aktualisierte Hinweise zu Abwicklung und Vertretung
Die Regelungen für Abwicklung und Vertretung wurden durch die Reform des notariellen Berufsrechts angepasst. Die BRAK hat ihre Informationsmaterialien entsprechend aktualisiert.
Die Regelungen für Abwicklung und Vertretung wurden durch die Reform des notariellen Berufsrechts angepasst. Die BRAK hat ihre Informationsmaterialien entsprechend aktualisiert.
Die BRAK befürwortet eine geplante Änderung der Verfahrensordnung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, mit der das Verfahren für Drittbeteiligungen angepasst werden soll.
Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat sein Steuer-ABC für Anwältinnen und Anwälte um einen Beitrag zu Bewirtungskosten ergänzt. Im Zentrum steht dabei das Spannungsverhältnis zum Mandatsgeheimnis.
EMRK Art. 13, 35 III, 41; Protokoll Nr. 1 zur EMRK Art. 1
Deckelung von Anwaltsgebühren – mehrere tausend Nebenkläger im Strafprozess
EGMR (IV. Sektion) Urteil vom 25.1.2022 - 54780/15 ua (Dänoiu ua/Rumänien)
Fundstelle: NJW 2023, S. 2021
Leitsatz des Bearbeiters der NJW
107 Abs. 5 OWiG
Aktenversendungspauschale für die Übersendung des Ausdrucks einer digitalen Akte
AG Verden (Aller), Beschl. v. 5.7.2021 9b OWi 245 Js 25572/21 (290/21)
Fundstelle: AGS S. 2021, S. 428
107 Abs. 5 OWiG ist dahingehend auszulegen, dass die Aktenversendungspauschale für einen Ausdruck einer eigentlich digital geführten Akte nur dann anfällt, wenn der Antragsteller dieses - nämlich den Ausdruck - besonders beantragt hat.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
86 Abs. 1 S. 2 VVG; § 812 Abs. 1 BGB
Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung
AG Lingen, Urt. v. 17.2.2021 - 4 C 467/20, rechtskräftig
Fundstelle: AGS 2021, S. 476
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
§ 15, 18 Abs. 1 Nr. 1 R\/G; Nr. 3309 VV RVG
Keine gesonderte Vergütung bei mehrfacher Vollstreckungsandrohung
AG Nordhausen, Beschl. v. 8.2.2021 - M 84/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 356
Wird nach einer Vollstreckungsandrohung eine Zahlungsvereinbarung geschlossen, aber nicht eingehalten und wird daraufhin die Vollstreckung nochmals angedroht und schließlich durchgeführt, handelt es sich insgesamt nur um eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG; Nr. 4302 VV RVG, §§ 140 ff. StPo
Pflichtverteidiger im Haft(prüfungs-)termin
LG Magdeburg, Beschl. v. 16.7.2021 - 21 Qs 53/21 und 54/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 427
Auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltätigkeit nicht in Betracht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
86 Abs. 1 S. I VVG; § 17 Abs. 9 ARB; § 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, §§ 242, 675 BGB; Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB
Schadensersatzanspruch des Rechtsschutzversicherers aus übergegangenem Recht
LG Würzburg, Urt. v. 1.4.2021 - 12 0 2251/19
Fundstelle: AGS 2021, S. 474
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Nr. 3102 VV RVG; §§ 1, 3 Abs. S. 1, 14 Abs. l, 56 Abs. 2 RVG
Höhe der Verfahrensgebühr in Angelegenheiten, in welchen die Gewährung von SGB II-Leistungen nicht dem Grunde nach streitig ist
LSG NRW, Beschl. v. 1.7.2021 - L 19 AS 404/21 B
Fundstelle: AGS 2021, S. 366
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
58 Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
Anrechnung der Geschäftsgebühr bei quotaler Kostenerstattung
Bayerisches LSG, Beschl. v. 24.2.2021 - L 12 SF 161/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 463
Ist der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden und ergibt sich ein anteiliger Kostenerstattungsanspruch gegen die beklagte Behörde, der auch die Kosten des Widerspruchsverfahrens umfasst, so ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG so zu berechnen, dass der Anwalt nicht mehr erhält als die volle Wahlanwaltsvergütung auf Geschäfts- und Verfahrensgebühr.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Nr. 1002 VV RVG
Anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigungsgebühr
OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18.6.2021 - 2 E 141/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 364
Die Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV setzt voraus, dass sich ein Rechtsstreit ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch anwaltliches Mitwirken erledigt. Eine anwaltliche Mitwirkung in diesem Sinne erfordert eine besondere, auf Beilegung der Sache ohne Entscheidung des Gerichts gerichtete und zur Erledigung nicht nur unwesentlich beitragende Tätigkeit des Rechtsanwalts. Hierfür sind besondere Bemühungen mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache erforderlich, die über eine „normale", durch die Tätigkeitsgebühren abgegoltene Prozessführung hinausgehen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: