Die in der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen von Berufsordnung und Fachanwaltsordnung treten zum 1.6.2022 bzw. 1.8.2022 in Kraft.
In ihrer Sitzung am 6.12.2021 hatte die Satzungsversammlung Änderungen u.a. der Regelung des Verbots widerstreitender Interessen in § 3 BORA sowie Anpassungen der Fachanwaltsordnung bei der künftig so bezeichneten Fachanwaltschaft für Insolvenz- und Sanierungsrecht und der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht beschlossen.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wurden durch das dem Bundesministerium für Justiz geprüft (§ 191e BRAO). Mit Schreiben vom 23.3.2022 hat der Bundesminister der Justiz der Bundesrechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 6.12.2021 zur Änderung der BORA und der FAO keine Bedenken bestehen. Die Beschlüsse wurden am 25.3.2022 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 1.6.2022 in Kraft treten; die Änderung des § 3 BORA wird am 1.8.2022 in Kraft treten.
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