Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums soll evaluieren, wie die seit Ende 2020 geltenden Neuregelungen im UWG zur Verhinderung missbräuchlicher Abmahnungen in der Praxis wirken.
Ziel des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, das am 1.12.2020 in Kraft trat, war in erster Linie die Eindämmung von Abmahnmissbrauch und die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands. Damit sollte der in den vorangegangenen Jahren stark zunehmenden Praxis entgegengewirkt werden, dass Unternehmen und Verbände Abmahnungen primär aussprechen, um Gewinne bzw. Vertragsstrafen zu vereinnahmen. Das Gesetz sieht eine Evaluierung vor, allerdings erst fünf Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelungen.
Eine Forschungsgruppe um Prof. Dr. Wiebe von der Universität Göttingen führt im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz derzeit eine Studie durch, in der die Praxis von Abmahnungen seit Inkrafttreten der UWG-Novelle evaluiert werden soll. Zudem sollen Reformpotenziale gefunden und bewertet werden. In einer noch bis Mitte März laufenden Online-Umfrage werden Industrie- und Handelskammern, Berufs- und Wirtschaftsverbände, qualifizierte Einrichtungen sowie Justizangehörige befragt.
Die BRAK hatte sich in das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ mit zwei Stellungnahmen eingebracht.
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