Abgeltungsbereich der gerichtlichen Aktenversendungspauschale - Rückporto
OLG Hamm, Beschl. vom 19.12.2005 – 2 Ws 300/05
Fundstelle: NJW 2006, S. 1076 ff.1.
Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG deckt als pauschaler Auslagentatbestand nur den Aufwand und die Kosten ab, die bei Gericht für die Hin- und Rücksendung der Akten entstehen.
2.
Eine Minderung der Aktenversendungspauschale, etwa um den Betrag der dem Anwalt/Verteidiger entstandenen Protokosten, ist unzulässig, da systemwidrig.
3.
Bei den den Rechtsanwälten entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Aktenversendung handelt es sich um Auslagen, die nach Nrn. 7001, 7002 VV RVG vom Auftraggeber zu erstatten sind. Im Falle des Freispruchs haftet die Staatskasse.
Abgeltungsbereich der gerichtlichen Aktenversendungspauschale - Rückporto
OLG Hamm, Beschl. vom 19.12.2005 – 2 Ws 300/05
Fundstelle: NJW 2006, S. 1076 ff.1.
Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG deckt als pauschaler Auslagentatbestand nur den Aufwand und die Kosten ab, die bei Gericht für die Hin- und Rücksendung der Akten entstehen.
2.
Eine Minderung der Aktenversendungspauschale, etwa um den Betrag der dem Anwalt/Verteidiger entstandenen Protokosten, ist unzulässig, da systemwidrig.
3.
Bei den den Rechtsanwälten entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Aktenversendung handelt es sich um Auslagen, die nach Nrn. 7001, 7002 VV RVG vom Auftraggeber zu erstatten sind. Im Falle des Freispruchs haftet die Staatskasse.
Volle Gebühr bei Antrag auf Erlass eines zweiten Versäumnisurteils
LG Aachen, Beschl. v. 19.12.2005 – 5 T 264/05 Fundstelle: NJW 2006, S. 1528 Dem Rechtsanwalt, der sowohl den Termin, auf Grund dessen ein erstes Versäumnisurteil erlassen wurde, als auch den Termin auf Grund dessen nach Einspruch ein zweites Versäumnisurteil erlassen wurde, wahrgenommen hat, steht die volle 1,2 Terminsgebühr aus § 2 II RVG i. V. m. Nr. 3104 VV RVG zu.
Ärztliche Gemeinschaftspraxis nur ein Auftraggeber; Terminsgebühr bei Erscheinen der Partei ohne anwaltliche Vertretung im Anwaltsprozess
OLG Köln, Beschl. v. 07.12.2005 – 17 W 263/05
Fundstelle: RVGreport 2006, S. 264 f.
1.
Macht eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft Honoraransprüche wegen zahnärztlicher Behandlung geltend, hat der sich vertretene RA nur einen Auftraggeber.
2.
Erscheint im Verhandlungstermin vor dem LG der Beklagte ohne anwaltliche Vertretung, erhält der Prozessbevollmächtigte des Klägers nur eine 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG, wenn er lediglich einen Antrag auf Versäumnisurteil stellt.
Terminsgebühr ohne Anhängigkeit eines Rechtsstreits
LG Memmingen, Urt. v. 07.12.2005 – 1 S 1416/05 Fundstelle: NJW 2006, S. 1295 f. Der 1,2 Terminsgebühr entsteht auch für den Fall, dass ein Verfahren noch gar nicht rechtshängig/anhängig ist, aber außergerichtliche Verhandlungen gegenüber dem Gegner zu einem Vergleich führten und der Mandant zu diesem Zeitpunkt bereits Klageauftrag erteilt hatte.2
Wettbewerbswidriges Verteilen eines anwaltlichen Werbeflyers am Rande einer Gesellschafterversammlung
OLG München, Beschl. v. 05.12.2005 – 28 W 2745/05
Fundstelle: NJW 2006, S. 517 f.
1.
Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Anwaltswerbung, die durch Verteilen von Werbeflyern an Teilnehmer einer Gesellschafterversammlung im Vorraum des Hotelkonferenzraums erfolgt.
2.
Die Verteilung von anwaltlichen Werbeflyern im Vorraum eines Hotelkonferenzraums am Rande einer Gesellschafterversammlung ist unzulässig, wenn bei einem Teil der angesprochenen Personen konkreter Beratungsbedarf besteht.
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: