BRAO § 7 Nr. 8

Versagung der Anwaltszulassung wegen Anstellung bei Rechtsschutzversicherung

BGH, Beschl. v. 15.05.2006 – AnwZ (B) 53/05 (AnwGH Baden-Württemberg) Fundstelle: NJW 2006, S. 3717 ff. Die Anstellung bei einer Rechtsschutzversicherung im Vertriebsteam kann die Gefahr einer Interessenkollision bei gleichzeitiger Ausübung des Rechtsanwaltsberufs begründen, so dass die Anwaltszulassung zu versagen ist.