Diplom Ökonom – Unzulässige Angabe auf Briefkopf

AnwGH Celle, Beschl. v. 27.04.2006 – AGH 18/05 = NJW-RR 2006, Heft 13 Fundstelle: NJW-Spezial 2006, S. 286 f. Die Aufführung eines Diplom-Ökonomen auf einem anwaltlichen Briefbogen ist zumindest dann unzulässig, wenn nicht zusätzlich auf eine bestehende Kooperation i. S. des § 8 BORA hingewiesen wird.