BerHG § 4 Abs. 2 Satz 4; GG Art. 12 Abs....
Nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe
BVerfG, Beschl. v. 18.01.2006 – 1 BvR 2312/05
Fundstelle: RVGreport 2006, S. 199 f.
1.
Die Zurückweisung eines Antrags auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe verletzt den den Rechtsuchenden beratenden RA nicht in seiner von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit.
2.
Die Beantragung nachträglicher Beratungshilfe ist an keine Frist gebunden.